Das britische Immobilienrecht weicht stark von den Konzepten des deutschen Rechts ab und hat seine ganz eigene Terminologie. Das bearbeitende Team besteht aus ausgezeichneten Anwälten, welche im Immobilien- und Baurecht das für Sie unverzichtbare technische Know-How erreicht haben, die Sie im Immobilien- und Baurecht auch auf Deutsch beraten können.
Unser Team ist in der Lage sämtliche Rechtsfragen hinsichtlich Erwerb, Leasing und Miete einer Immobilie zu beantworten. Rechtliche und steuerliche Vertragsberatung im Vereinigten Königreich ist Teil unserer umfangreichen Serviceleistung auf diesem Gebiet. Wir verstehen die Problematik ausländischer Investoren und beraten sowohl in Thematiken des Steuerrechts bei Kauf und Verkauf, sowie Vorverträge, Vermögensverfall, Neubauten, Mängel und Altlasten, Mietverträge und Provisionsansprüche von Maklern.
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