Ein weiterer traditioneller Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Handelsrechts. Wir beraten unsere nationalen und internationalen Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung von Handelsvertreter- oder Vertragshändlerverträgen.
Solche Vertriebsverträge sind vertikale Absatzmittlungsverhältnisse, bei denen der Unternehmer die Kosten des eigenen Vertriebs auf selbständige Kaufleute in den Formen des Handelsvertreters oder Vertragshändlers überträgt, zugleich jedoch größtmöglichen Direkteinfluß auf das Absatzsystem behalten will. Das auf grenzüberschreitende Vertriebsverträge anwendbare Recht bestimmt sich nach der von den Parteien getroffenen Rechtswahl, in Ermangelung einer solchen nach dem Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses.
Unser German Team ist gerade auch auf diese Thematik und alle aus ihr resultierenden Problemstellungen spezialisiert.
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